In Nürnberg gab es am 11. Oktober Razzien gegen sechs Antifas. Frühmorgens wurden vier Wohnungen vom bayerischen „Unterstützungskommando“ (USK) aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts München durchsucht. Den Antrag stellte die Generalstaatsanwaltschaft München, „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET). Unter anderem wurden Mobiltelefone und sonstige Datenträger und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wird wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB: Sachbeschädigung durch Graffitis. Unter anderem wird den Antifas vorgeworfen, Johannes Domhöver, den Kronzeugen im Antifa-Ost-Verfahren, sowie „in Strafverfahren ermittelnde Polizeibeamte“ verunglimpft und bedroht, Nazis Gewalt angedroht und „die Antifa verherrlicht“ zu haben.