Auf netzpolitik.org wurde eine Recherche zu den massenhaften Smartphone-Beschlagnahmungen der Polizei veröffentlicht, die schon bei Bagatell-Delikten zu massiven Grundrechtseingriffen führen. Die wengisten Polizeibehörden führen überhaupt eine Statistik dazu und wenn, dann steigt die Anzahl der beschlagnahmten und sichergestellten Handys stark an:
„Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilt uns immerhin mit, dass in der Asservatenverwaltung in den letzten fünf Jahren etwa 175.000 Mobiltelefone bei knapp 80.000 Straftaten erfasst worden sein. Beim Verdacht auf eine Straftat werden in der Regel also mehrere Geräte beschlagnahmt.“
Das schleswig-holsteinische Innenministerium ist stolz auf die Effizienz seiner Ermittlungsbehörden. Sofern gewisse klar definierte Voraussetzungen gegeben sind, versteht sich:
„Sofern die Zugangsdaten vorliegen und es sich um hoch priorisiertes Delikt, beispielsweise ein Kapitaldelikt, handelt, kann die forensische Aufbereitung innerhalb weniger Tage erfolgen, zuzüglich der Auswertung.“
In anderen Fällen, wenn etwa das Gerät entschlüsselt werden müsste, könnten auch mehrere Monate oder sogar Jahre bis zur Rückgabe durch die Polizei vergehen. Oder sie schafft es überhaupt nicht, an die verschlüsselten Daten zu kommen.