Samstag, 30.12.2023

Am 22. Dezember fiel in Frankreich das Urteil im 8. Dezember-Verfahren. Es gab zwar weder schwerwiegende Straftaten noch Planungen dafür, aber die sieben Angeklagten wurden trotzdem wegen einer angeblichen terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt. Dabei wurden abgehörte Satzschnipsel von der Staatsanwaltschaft aus dem Kontext gerissen und absichtlich falsch interpretiert, was das Gericht ohne Bedenken akzeptierte. Als Beweis für „terroristisches Verhalten“ wurde die Nutzung von Verschlüsselungstechniken und Anonymisierungswerkzeuge angeführt.
Im Verbotsverfahren gegen die Groupe Antifasciste Lyon et Environs (La GALE) urteilte der „Conseil d’État“ (Staatsrat) am 9. November, dass die Antifa-Gruppe endgültig aufgelöst wird und damit verboten ist. Die Antifa-Gruppe wurde bereits im März 2022 vom Staat für „aufgelöst“ erklärt, anschließend folgte ein längeres Verfahren. Der Staatsrat begründete das Verbot unter anderem mit Aufrufen zu Demonstrationen wie zum 1. Mai und mit Social-Media-Posts mit „ACAB“-Parolen, da diese „Gewalt gegen Polizisten“ darstellen würden. Ebenfalls am 9. November beschloss der Staatsrat im Verbotsverfahren gegen die Öko-Vernetzung Soulèvements de la Terre, dass die Auflösung aufgehoben wird. Die „Coordination Contre le Racisme et l’Islamophobie“ (CRI) und die rechtsradikalen Katholiken von „Alvarium“ wurden wie La GALE endgültig verboten.