Sonntag, 18.02.2024

In Stuttgart wurden am 22. Januar zwei Antifaschisten vom Amtsgericht Bad Cannstatt zu Haftstrafen verurteilt. Wegen eines Angriffs auf eine Gruppe Nazis der „Identitären Bewegung“ sollen sie für 15 bzw. 16 Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten gehen in Berufung. In ihrer Prozesserklärung sagten die beiden Antifas:
„Natürlich ist die AfD die unmittelbarste und größte Gefahr für jede fortschrittliche politische Entwicklung. Und darüber hinaus stellt sie eine persönliche Gefahr für Millionen Menschen dar, denen die Partei kein Recht in diesem Land zu leben zugesteht.
Ähnliche Pläne wie die Deportationspläne von Sellner und Co. hatte auch schon die NSDAP und wir alle wissen, dass sie im größten Menschheitsverbrechen und im 6-millionenfachen Mord mündeten.
Natürlich gilt es also zu verhindern, dass die AfD irgendeine weitere Machtposition erlangt. Es muss uns aber genauso klar sein, dass der Staat in diesem Kampf – abseits von Lippenbekenntnissen – kein Verbündeter, sondern Gegner ist.
Ein Gegner, der uns und viele andere regelmäßig für genau diesen Kampf vor Gericht und leider auch immer öfter hinter Gitter bringt.
Oder um es mit der Musikerin und Auschwitz-Überlebenden Esther Bejerano zu sagen: ,Wer gegen die Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen!‘“