Aus der Antwort der Bundesregierung von Ende März auf eine Anfrage der Linkspartei von Ende Februar geht hervor, dass zum „Stichtag 31. Dezember 2022 [...] insgesamt 1 051 Rechtsextremisten und etwa 400 ,Reichsbürger‘ und ,Selbstverwalter‘ Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis“ waren. Es wurden aber nur „181 rechtsextremistischen Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben“.
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Im Februar wurden bei einem „Reichsbürger“ im hessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf 13 Schusswaffen und fast 2.500 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber sichergestellt: Drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen. Nachdem der Nazi „szenetypische Schreiben an den Bürgermeister einer Stadt im Osten des Landkreises verschickt“ hatte, informierte der Inlandsgeheimdienst die Polizei: „Als Sportschütze und Jäger habe der Mann eine Erlaubnis für die Waffen besessen. Die dafür notwendigen acht Waffenbesitzkarten sowie eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Treibladungspulver wurden von der zuständigen Waffenbehörde ebenfalls eingezogen. Dem Mann sei dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen.“
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Im März wurden bei einem „Reichsbürger“ in Aldingen-Axheim im baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen mehrere Hundert Schusswaffen gefunden. Geprüft werden nun „mutmaßliche Verstöße gegen das Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz und Sprengstoffgesetz“.
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Spiegel
Im März wurde im bayerischen Nördlingen ein Nazi aus dem Landkreis Donau-Ries wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilt. Beim ihm wurden eine Kriegswaffe, scharfe Munition und selbst gebaute Sprengkörper gefunden. „Die laut einem Gutachten voll funktionsfähige Maschinenpistole vom Typ Skorpion fand die Polizei zusammen mit scharfer Munition nicht etwa auf dem Speicher, sondern in einem Stoffbeutel an einem Treppenaufgang.“ Die Sprengkörper „lagen in einem unverschlossenen Schrank in seiner Garage, durch die auch seine sieben Enkelkinder regelmäßig liefen, wie der Angeklagte zugibt. Laut einem Gutachten ging von den Sprengkörpern eine große Splitterwirkung aus, die sie besonders gefährlich machten.“ In „einer Hütte auf dem Grundstück, in der sich der 54-Jährige mit Freunden zum Biertrinken traf, hing eine schwarz-weiß-rote Reichsfahne mit der Aufschrift ,Deutschland – meine Heimat‘. Auch im Partykeller hing eine Reichsfahne und auf dem Speicher fand die Polizei bei der Durchsuchung Nazi-Devotionalien wie Hitler-Bilder.“ Trotzdem wurde der Nazi nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: Zwei Jahren Haft ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 6.000 Euro.
Presse: Bayerischer Rundfunk