Der Nazi Uwe Pöpping wurde am 12. April wegen seiner Beteiligung an der 2016 verbotenen Naziplattform „Altermedia“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt:
„Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verkündete heute unter dem Vorsitz von
Herbert Anderer sein Urteil in einem Staatsschutzverfahren gegen einen mittlerweile 62 Jahre alten Angeklagten, der sich in der Zeit von 2013 bis 2016 am Betrieb einer rechtsradikalen Internetseite beteiligt hatte, auf der auch volksverhetzende Inhalte veröffentlicht wurden. Der Angeklagte wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.“
Bevor sie ihn allerdings verurteilen konnten, mussten die deutschen Behörde Uwe Pöpping zuerst kriegen. Der hatte sich nämlich nach Spanien abgesetzt. Aus seinem spanischen Exil betrieb Pöpping einen Pandemie-Leugner- und Reichsbürger-Blog.
Dort veröffentlichte Pöpping 2021 eine Liste mit dutzenden Namen seiner FeindInnen im bundesdeutschen Staat – von der Staatsanwältin Alexandra Geilhorn bei der Bundesanwaltschaft über Thomas Seitz als AfD-Mitglied des Petitionsausschusses der Bundesregierung bis zum SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz:
„Diese Liste ist absolut noch nicht vollständig. Wenn aber nur alle diese Personen, bei einer weiteren Weigerung zu einem Vergleich, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wäre das schon ein Erfolg. In Deutschland können die sich ja alle der Verantwortung entziehen, da in Deutschland keine Gewaltenteilung, keine Rechtstaatlichkeit und keine freiheitliche demokratische Grundordnung existieren. Im Gegensatz zu dem echten Rechtstaat Königreich Spanien.“
Nur hatte das spanische Königreich dummerweise ein Auslieferungsabkommen mit der Deutschland GmbH, wie das Oberlandesgericht Stuttgart vor Beginn der Hauptverhandlung bekannt gab:
„Das Verfahren hatte sich ursprünglich neben dem Angeklagten gegen vier weitere Angeklagte gerichtet. Diese sollen sich gemeinsam mit dem Angeklagten in der Zeit von 2012 bis 2016 am Betrieb dieses Internetportals in unterschiedlichen Funktionen beteiligt haben. Gegen die vier weiteren Angeklagten ist bereits am 8. Februar 2018 ein Urteil ergangen, das Rechtskraft erlangte.
Gegen den in Spanien wohnhaften Angeklagten musste die Hauptverhandlung damals ausgesetzt werden, da er zur Hauptverhandlung nicht erschien und vorgab, aus medizinischen Gründen weder reise- noch verhandlungsfähig zu sein. Aufgrund von Fahndungsmaßnahmen ergab sich im Jahr 2023 der Verdacht, dass der Angeklagte seine gesundheitlichen Einschränkungen nur vorgeschoben haben könnte, um sich dem Verfahren zu entziehen. Gegen den Angeklagten erging hierauf Haftbefehl. Im März 2024 wurde er von Spanien ausgeliefert.“