Die notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wurde erneut wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Landgericht Hamburg bestätigte im Berufungsverfahren die Strafe der Vorinstanz von einem Jahr und vier Monaten Gefängnis. Haverkamp kann binnen einer Woche Revision einlegen.
Nur setzt sich die Strafe anders zusammen, ein Nullsummenspiel: Vier Monate gelten aufgrund der langen Verfahrensdauer – das erstinstanzliche Urteil ist von 2015 – als vollstreckt. Aber die Richterin bildete eine Gesamtstrafe, in der von einem Urteil vom Landgericht Berlin aus dem April 2022 über ein Jahr Gefängnis noch vier Monate übrig blieben.
Seitdem das Berliner Urteil 2022 rechtskräftig wurde, zögert Haverbeck ihren Haftantritt erfolgreich heraus. Eigentlich hätte sie im Juni die Haft im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg im Ruhrgebiet antreten sollen. Doch nun prüft das Amtsgericht Tiergarten erneut, ob sie haftfähig ist.
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