Die AfD Bayern darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München (PM als PDF) als Gesamtpartei vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz überwacht werden:
„Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München kam aufgrund einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und Auswertung des viele tausend Seiten umfassenden Materials zu dem Ergebnis, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen.“
Das Münchner Gericht wies eine Klage des bayerischen Landesverbands der AfD am 1. Juli zurück. Gegen das Urteil kann die Nazipartei noch in Berufung gehen. Die Kammer stellte die Rekrutierung von Spitzeln anheim:
„Die Kammer kam bei Auswertung der Belege im Einzelnen sowie in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist. Es ist nicht zu beanstanden, dass neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch das BayLfV die AfD beobachtet. […] Da die Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD durch das BayLfV zu bejahen sind, ist auch die grundlegende Voraussetzung für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eröffnet.“
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