Die Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Jena hat am 1. Juli ein umstrittenes Urteil im Prozess gegen die Nazikampfsportgruppe „Knockout 51“ verkündet. Leon Ringl wurde zu drei Jahren und zehn Monaten, Bastian Adams zu zwei Jahren und sechs Monaten, Maximilian Andreas zu zwei Jahren und zwei Monaten und Eric Krempler zu eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Wenig überraschend legte der Generalbundesanwalt Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Zwar beschrieb das Gericht die NPD-nahe Gruppe als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigung mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“, verneinte jedoch eine Ausrichtung auf „Mord und Totschlag“. Deswegen wurde die Nazigruppe zwar als „kriminelle“ (§ 129 StGB), nicht jedoch als „terroristische“ (§ 129a StGB) Vereinigung gewertet. Lapidar gesagt: das Gericht wollte nicht glauben, dass die Eisenacher Nazis unter Missbrauch des Notwehrrechts tatsächlich töten wollten. Rechtsradikaler Zynismus ist an Thüringer Gerichten weit verbreitet: Antifas hätte sich ja nicht in Todesgefahr bringen und die Nazis angreifen müssen.
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