Dienstag, 16.07.2024

Die von FragDenStaat und dem ZDF Magazin Royale im September 2023 geleakte nationalsozialistische „Itiotentreff“-Chatgruppe der hessischen Polizei, die sich auch in Ermittlungsakten fand, wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 15. Juli unanfechtbar zur Privatsache erklärt.
Die Chats seien nicht strafbar, da nie mehr als 10 Nazibullen Mitglied der Gruppe gewesen seien und es „keine konkreten Anhaltspunkte“ gebe, „dass die Angeschuldigten damit rechneten und es billigend in Kauf genommen hätten, dass die eingestellten Inhalte weitergegeben und einer nicht mehr überschaubaren Anzahl von Personen übermittelt werden würden“. Das OLG bestätigte mit der Abweisung einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft den Nichtzulassungsbeschluss zur Hauptverhandlung des Landgerichts.
Die hessische Justiz schiebt damit das Problem der unverhohlenen Nazibullen unverfroren der Exekutive zu, ausgerechnet: Das Verhalten der Chatteilnehmer „begründet erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der im Polizeidienst tätigen Angeschuldigten und erfordert dienstrechtliche Konsequenzen“.
Die FR erinnert daran, wie die Chats überhaupt aktenkundig wurden: „Die Chatgruppen waren aufgeflogen, weil die Smartphones von Polizistinnen und Polizisten aus dem 1. Revier auf der Frankfurter Zeil im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren durchsucht worden waren. Dabei ging es um den Verdacht, dass Beamtinnen und Beamte an der rechtsextremen Drohserie mit dem Absender ,NSU 2.0‘ beteiligt gewesen sein könnten.“
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