Nach dem Verbot der Naziorganisation „Combat 18“ im Januar 2020 folgt nun ein Strafprozess wegen Fortführung der verbotenen Vereinigung.
Das OLG Düsseldorf verkündete am 5. Juli:
„In dem Strafverfahren […] hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 28.06.2024 die Anklage des Generalbundesanwalts vom 28.02.2024 […] zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund eröffnet.“
Das Antifa Infoblatt (AIB) berichtete:
„Die Bundesanwaltschaft hat Anfang 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die bekannten Neonazis Stanley Röske, Keven Langner, Gregor Alexander Michels und Robin Schmiemann erhoben.
Die Angeschuldigten sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung ,Combat 18 Deutschland‘ aufrecht erhalten haben. Trotz Verbots betrieben die Beschuldigten die Vereinigung gemeinsam mit diversen anderen Mitgliedern bis zum Frühjahr 2022 fort, wobei ihnen eine zentrale Rolle zukam.“