Im ersten der Rondenbarg-Prozesse wurden am 3. September zwei Linke vom Landgericht Hamburg zu je 90 Tagessätzen wegen Landfriedensbruchs verurteilt. Die Kriminalisierung des Protests gegen den G20-Gipel in Hamburg 2017 wurde während des aufwändigen Prozesses medial breit thematisiert. Die Angeklagten müssen die teuren Prozesskosten tragen, gegen das Urteil ist lediglich noch Revision möglich.
Am Morgen des 7. Juli 2017 sammelte sich im Rondenbarg, einer Straße in einem Industriegebiet im Stadtteil Bahrenfeld, ein „Finger“ eines Protestzugs. Die Linken wurden von der BFE Blumberg brutal angegriffen und gegen ein Geländer gedrückt, welches aufgrund des Drucks zusammenbrach. Einige Linke stürzten mehrere Meter in die Tiefe und zogen sich zum Teil offene Knochenbrüche zu. 58 Personen wurden damals festgenommen, zwölf blieben teilweise über Wochen und Monate in Untersuchungshaft. Wenig überraschend, dennoch empörend: vor Gericht stehen nicht die Prügelbullen, sondern ihre Opfer.
Den beiden Angeklagten konnten keine individuellen Straftaten nachgewiesen werden, was für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB aber auch nicht nötig ist. Dort werden „Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden“ unter Strafe gestellt, was regelmäßig kritisiert wird:
„Dass die Bedrohung ,in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise‘ erfolgen muss, gibt jedem Anwender von § 125 StGB einen Strauß an Möglichkeiten, den Tatbestand in die ein oder andere Richtung zu deuten. Denn: die öffentliche Sicherheit soll auch das allgemeine Rechtssicherheitsgefühl der Bevölkerung umfassen.“
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