Mittwoch, 18.09.2024

Peter Fitzek ist mit seiner Berufung gescheitert. Der „Reichsbürgerkönig von Deutschland“ hatte das Landgericht Dessau-Roßlau angerufen. Denn im Juli 2023 war er vom Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Noch ist die Majestätsbeleidigung nicht rechtskräftig.