Aufgrund einer Initiative der baden-württembergischen Landesregierung hat die Justizministerkonferenz beschlossen, dass Autohersteller zur Herausgabe von Zweitschlüsseln oder -Codes an die Polizei verpflichtet werden sollen, um Bürgerinnen und Bürger einfacher akustisch überwachen zu können.
„Die Polizei darf Verdächtige innerhalb eines Autos abhören, wenn es dazu zum Beispiel eine richterliche Anordnung gibt. Es werde für den Staat aber immer schwerer, Autos zu verwanzen, weil die Systeme zum Diebstahlschutz wie etwa von Türverriegelungen besser würden, argumentiert die CDU-Politikerin“ und baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges, schreibt der SWR.
„,Die Notwendigkeit der Ortung eines Zielfahrzeugs oder einer Innenraumüberwachung ist somit bei realistischer Einschätzung in einer Vielzahl von verdeckt geführten Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität sowie des Staatsschutzes grundsätzlich gegeben‘, heißt es in der Begründung Baden-Württembergs. Über diesen erläuternden Zusatz haben die Ländervertreterinnen und -vertreter in Berlin aber nicht abgestimmt.“
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