Am 21. November wurde Pierre-Louis Klotz, „Aktiver“ der
„Burschenschaft Danubia München“ in der „Deutschen Burschenschaft“, schon wieder verurteilt, wenn auch noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht München (AZ 851 Cs 116 Js 212074/23) verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen Nötigung und ging damit 30 Tagessätze über den Strafbefehl und 10 Tagessätze über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Dieses Mal ging es um den Abend, an dem das bekannte Foto entstand, auf dem Klotz’ „Bundesbrüder“ Jakob Deliano und Ludwig Zeddies in der Landtagsgaststätte das „White Power“-Zeichen zeigen. Im Juni 2023 hatte die AfD-Landtagsfraktion zu einer „korporierten Kneipe“ ins Münchner Landesparlament geladen, die Veranstaltung aber als Besuchergruppe getarnt. Pierre-Louis Klotz und sein Mitangeklagter Hagen Schnauß, Fotograf der AfD-Bundestags- und Landtagsfraktion, hinderten während der Rede von Walter Rosenkranz einen (dennoch akkreditierten) Journalisten am Fotografieren und drängten ihn ab.
Schnauß hatte zwar ebenfalls Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt, erschien aber 20 Minuten zu spät zur Hauptverhandlung. Sein Verfahren wurde nach 15 Minuten abgetrennt, der Widerspruch verworfen und der Strafbefehl rechtskräftig. Klar, man kann sich über ein Versäumnisurteil aus Dummheit aufregen wie ein AfD-Hagen, aber vermutlich hat er angesichts des Klotz-Urteils noch Glück gehabt.