Samstag, 04.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. November (PM vom 3. Januar) das Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz erlaubt der Polizei bereits bei einem vagen Verdacht eine längerfristige Observation anzuordnen, wie dies bei einem Nazi aus NRW geschah. Dessen Freundin wurde mitobserviert und klagte bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, welches ähnliche Bedenken wie das Bundesverfassungsgericht hatte. Das Polizeigesetz muss bis Ende des Jahres geändert werden.