Dienstag, 04.12.2007

Im Fall des VS-Skandale in NRW gibt es nun doch ein Verfahren gegen den bisher unbekannten Führungsoffizier des Inlandsgeheimdienstes, der seinen Nazispitzel vor Polizeimaßnahmen gewarnt hatte — allerdings nicht wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen, sondern wegen Strafvereitelung, da hierfür keine Genehmigung des Innenministers notwendig ist.