Sonntag, 06.04.2025

Andrea Zürcher, AfD-Kreisrätin und Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Waldshut, wurde vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Zürcher hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Die Faschistin hatte am 19. November einen heute 20-jährigen damaligen Freund ihres Sohnes in ihrer Wohnung in Stühlingen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgesetzt. Zürcher wollte von ihm Namen von Personen erpressen, welche zuvor in Streit mit ihrem Sohn geraten waren. Die Waffe wurde eingezogen.
Andrea Zürcher hat in der Vergangenheit „Bürgerwehren“ und Naziaufmärsche organisiert. Außerdem verfügte sie über gute Kontakte zur Nazipartei „III. Weg“.
Presse: SWR | t-online | Südkurier | Badische Zeitung