Im Prozess zu dem rassistisch und antisemitisch motivierten Messerattentat von München-Pasing vom 23. Juli 2024 wurde von der ersten Strafkammer des Landgerichts München am 15. April 2025 das (noch nicht rechtskräftige) Urteil verkündet. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Täters Werner Alexander Podehl in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Seine beiden Opfer überlebten schwerverletzt.
Robert Andreasch schreibt, Podehl „habe die Taten, so Richterin Elisabeth Ehrl, ,ganz klar aus fremdenfeindlichen u. ausländerfeindlichen Motiven‘ begangen, mit ,Hass auf Muslime u. Juden‘ habe man ,zweifelsohne ein politisches Motiv‘. Aufgrund einer Schizophrenie sei seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat jedoch aufgehoben gewesen.
Erst in der Beweisaufnahme war öffentlich bekannt geworden, dass [Podehl] (der sich als ,weißer, gläubiger Christ‘ und ,Verfechter des Nationalsozialismus‘ sah) ein 20-seitiges Manifest ,Der Plan‘ verfasst und an Münchner Corps, eine Landmannschaft und die Burschenschaft Arminia-Rhenania geschickt hatte.“
In seinem Manifest drohte Podehl, „,millionenfach‘ müssten Muslime erschossen werden. Er hetzte gegen Israel, raunte, ,die Juden‘ würden sich an Deutschland rächen wollen, schimpfte auf Queers und Prides und wollte Journalist_innen mit dem Tod bestraft sehen.“
Bei der vom Attentäter angeschriebenen „Landsmannschaft“ handelt es sich um die „Landsmannschaft Hansea auf dem Wels zu München“ im „Coburger Convent“. Von den vier „Corps“ sind drei bekannt, allesamt Mitglied im „Münchner Senioren-Convent“: das „Corps Alemannia München“ und das „Corps Cisaria München“ im „Weinheimer Senioren-Convents Verband“ (WSC) und das „Corps Bavaria München“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV). Nicht zuletzt verschickte Podehl sein Manifest auch an die „Burschenschaft Arminia-Rhenania“ in der „Allgemeinen Deutschen Burschenschaft“.
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