Gegen das Nazinetzwerk „Letzte Verteidigungswelle“ laufen Ermittlungen nach § 129a StGB als terroristische Vereinigung.
Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt ließen am 21. Mai fünf Jungnazis festnehmen: „Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. Mai 2025) am frühen Morgen auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Benjamin H., Ben-Maxim H., Jerome M., Lenny M. und Jason R. festnehmen lassen.
Die Festnahmen erfolgten in Mecklenburg-Vorpommern (im Landkreis Rostock und in Wismar), Brandenburg (im Landkreis Oberspreewald-Lausitz) und Hessen (Lahn-Dill-Kreis). Gleichzeitig haben dort sowie in Sachsen (Landkreis Leipzig) und Thüringen (Landkreis Altenburger Land und Ilm-Kreis) richterlich angeordnete Durchsuchungen in insgesamt 13 Objekten begonnen. Diese Maßnahmen dauern an.
Sie richten sich auch gegen die deutschen Staatsangehörigen Devin K., Claudio S. und Justin W. Die zuletzt genannten Personen befinden sich bereits in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die gegen sie geführten Ermittlungen übernommen.“
Der Spiegel schreibt: „Polizisten nahmen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen Verdächtige im Alter von 14 bis 18 Jahren fest. Drei weitere Beschuldigte aus Sachsen und Thüringen im Alter von 18 bis 21 Jahren saßen bereits zuvor in Untersuchungshaft. […]
Die Behörden machen Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle« auch für einen Angriff auf eine Unterkunft für Geflüchtete im Januar im thüringischen Schmölln verantwortlich. Zwei junge Männer, damals 20 und 18 Jahre alt, sollen die Fassade mit rechtsradikalen Symbolen und fremdenfeindlichen Schriftzügen besprüht haben. Zudem sollen sie versucht haben, das Gebäude mit Feuerwerk in Brand zu setzen.“
Die „Letzte Verteidigungswelle“ soll auch in Brandenburg für den Brandanschlag in Altdöbern auf das Veranstaltungslokal Kultberg im Oktober 2024 und einen vereitelten Sprengstoffanschlag in Senftenberg auf ein Übergangswohnheim für Asylsuchende im Februar 2025 verantwortlich sein.