Der Brandanschlag auf das Jugendzentrum Friese am 15. Februar 2020 wurde im November 2021 von Antifas aufgeklärt:
„Um es abschließend klar zu formulieren: Das Jugendzentrum ,Die Friese‘ im Bremer Viertel wurde in der Nacht auf den 16. Februar 2020 von Nazis angezündet. Der Tod von Konzertteilnehmer:innen wurde dabei billigend in Kauf genommen. Völlig unabhängig vom Ausgang der polizeilichen Ermittlungen, vom eventuellen Urteil eines Gerichts und vom zukünftigen Medieninteresse werden wir nicht vergessen, wer zum kleinen Kreis von mutmaßlichen Tätern und Mitwissern gehört.“
Mehr als fünf Jahr nach der Tat wurde den von Antifas identifizierten Nazis Jan Hendrik Engelke, Dave Sander und Nico Jürgensmeier der Prozess gemacht. Die die taz schrieb am 20. Mai 2025:
„Über fünf Jahre später soll in dem Prozess vor dem Bremer Landgericht nun am Donnerstag ein Urteil gesprochen werden. Drei Männer sind wegen schwerer Brandstiftung angeklagt, allesamt Rechtsextremisten. Dass es überhaupt zum Prozess kam, geht zu einem erheblichen Teil auf die Arbeit antifaschistischer Recherchegruppen zurück.
Während der zurückliegenden Verhandlungstage wurde klar: Die polizeilichen Ermittlungen hatten Mängel. Im Bezug auf die Geschwindigkeit, dann handwerklich, aber auch, weil der weitere politische Kontext der Tat zu wenig Beachtung fand. Es wurde nicht wegen versuchter Tötung ermittelt und die tatsächlichen Verletzungen der Betroffenen spielten erst auf Drängen der Nebenklage eine Rolle.
Bis heute ging die Polizei offenbar nicht der Frage nach, wie stark Bezüge der Angeklagten zu rechtsterroristischen Strukturen bestehen. Im gleichen Jahr des Anschlags auf die Friese gab es weitere Brandstiftungen im norddeutschen Raum, etwa in Syke, Gnarrenburg und Ganderkesee sowie ein Jahr später in Braunschweig.“
Am 22. Mai 2025 fielen die noch nicht rechtskräftigen Urteile: Jan Hendrik Engelke wurde wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dave Sander und Nico Jürgensmeier erhielten Bewährungsstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung.
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