Donnerstag, 08.01.2026

Die Stuttgarter Zeitung (Archiv) berichtete am 19. Dezember 2025 über einen Strafprozess vor dem Amtsgericht Böblingen „gegen fünf Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB), die sich im Mai 2023 am Sindelfinger Mercedes-Werk einer gemeinschaftlichen Volksverhetzung schuldig gemacht haben“.
Die Nazis wurden in erster Instanz verurteilt: „Das Amtsgericht Böblingen verurteilte drei der fünf Angeklagten zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich erhielten sie Geldstrafen von jeweils 2000 Euro zugunsten des Seehauses in Leonberg. Die zwei übrigen müssen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.“
Einer der Anwälte ist Till Weckmüller, inzwischen Freiburger Nazianwalt aus der Kanzlei von Dubravko Mandic: „Der Anwalt bestätigt gegenüber unserer Zeitung seine Teilnahme bei der ,1. Erzgebirger Fight Night‘ im Mai 2025, einem Kampfsportevent, zu dem laut Medienberichten auch Personen aus dem rechtsextremen Milieu gingen“.
Weckmüller hatte für einen Skandal gesorgt, als er zur Eröffnung des Prozesses Horst Mahler zitierte und die Staatsanwaltschaft Stuttgart mir einer kommenden AfD-Regierung bedrohte: „Für solche Staatsanwälte schämt man sich. Es kann sein, dass Sie bei einem Regierungswechsel mal überprüft werden.“