Donnerstag, 20.12.2007
Das Landgericht München hat am 30. November geurteilt, dass die Parole „BRD Bullenstaat, wir haben Dich zum Kotzen satt!“ kein „Beschimpfen“ oder „böswilliges Verächtlichmachen“ der Bundesrepublik gemäß §90a StGB sei, „wenn es sich um Kritik an oder Protest gegen konkrete Polizeimaßnahmen handelt“. Als die Bullen im Frühjahr 2005 die Bühne einer antifaschistischen Gegenveranstaltung zum Jahrestreffen des Kameradenkreises der Gebirgsjäger der Wehrmacht stürmten, wurde vielseits der oben genannte Spruch skandiert. Nun werden weitere Verfahren gegen Antifas angezweifelt. TraditionspflegerInnen angreifen!