Samstag, 09.02.2008
Die Generalbundesanwältin Monika Harms hat das angestrengte 129a-Verfahren gegen eine vermeintliche terroristische Vereinigung aus Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein freiwillig abgegeben, um eine erneute Niederlage vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Flensburg, ob sie das Verfahren einstellt oder wegen Brandstiftung und Bildung einer kriminellen Vereinigung weiterermittelt. Elf Antifas werden beschuldigt, zwischen 2002 und 2006 insgesamt vier Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge und Firmen, die mit dem Militär zusammenarbeiten, verübt zu haben.
Why not?