Freitag, 16.05.2008

Der Nazianwalt Klaus Harsch hat vor dem Landgericht Karlsruhe eine Unterlassungsverfügung erreicht, nach welcher der Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich seine Äußerungen im SWR, dass „jemand, der rechtsradikales Gedankengut vertrete, nichts in der CDU verloren habe“, nicht wiederholen darf. Das Gericht wertete Fenrichs Äußerung nicht als Meinungsäußerung sondern als unzulässige Tatsachenbehauptung. Aus den Reihen der CDU kommt derweil beredtes Schweigen: Harsch ist noch immer Mitglied.
Presse: 1 2