Bereits im August 2007 wurde Marcel Wöll, der ehemalige Landesvorsitzende der NPD Hessen und Anmelder des Naziaufmarsches vom 7. Juli 2007 in Frakfurt, wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Knast ohne Bewährung verurteilt. Im August 2004 wurde bei einer Auseinandersetzung zweier konkurrierender Nazigruppen im Rheingau-Taunus-Kreis ein Nazi niedergestochen. Lange Zeit galt ein ehemaliger Kamerad Wölls als Tatverdächtiger, dessen Familie wohl von seinem Anwalt Dieter Waldschmidt unter Druck gesetzt wurde, Wöll nicht zu beschuldigen. Der Vater des Tatverdächtigen beging Mitte 2006 Selbstmord und beschuldigte in seinem Abschiedsbrief Wöll, die Tat begangen zu haben. Wöll und sein ehemaliger Partei-Vize und Nazi-Anwalt Waldschmidt stehen nun beide vor Gericht: Wöll wegen gefährlicher Körperverletzung und Waldschmidt wegen Strafvereitelung, Nötigung und der Verletzung von Privatgeheimnissen.