Der bayrische Landtag hat am 16. Juli das berüchtigte Versammlungsgesetz beschlossen. Monatelang haben Gewerkschaften, Verbände und Initiativen erfolglos gegen das Vorhaben des Innenministeriums gekämpft. Bereits zwei Personen sind nun eine Versammlung. Demonstrierende können weitreichend gefilmt und die Daten lange gespeichert werden. AnmelderInnen wie OrdnerInnen können von den Bullen als „ungeeignet“ abgelehnt werden. Es gibt ein euphemistisch „Militanzverbot“ genanntes Verbot einheitlicher Kleidungsstücke. Wer sich bei aufgelöster Versammlung (auch die Bullen können auflösen) nicht „unverzüglich entfernt“, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 € bestraft werden. Außerdem kann „eine Versammlung [..] verboten oder beschränkt werden, wenn [...] Rechte Dritter unzumutbar eingeschränkt werden.“
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