Mittwoch, 12.11.2008

Der Bundestag hat am 12. November dem BKA-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht Rasterfahndung, Lausch- und Spähangriff in Privatwohnungen, das Abhören von Telefongesprächen, Mitlesen von elektronischer Kommunikation und die heimliche Onlinedurchsuchung von privaten Computern. Das Berufsgeheimnis von ÄrztInnen, JournalistInnen und RechtsanwältInnen wurde ausgehöhlt und Kontaktpersonen von Beschuldigten werden gleich mitüberwacht.