Donnerstag, 18.02.2010

Die tschechische Nazipartei „Dělnická Strana“ („Arbeiterpartei“) wurde am 17. Februar vom Obersten Verwaltungsgericht in Brno nach einer Klage der tschechichen Regierung mit sofortiger Wirkung verboten. Das Gericht begründete das Verbot der Partei mit ihren Verbindungen zur bereits verbotenen Nazigruppe „Národní Odpor“ („Nationaler Widerstand)“, ihrer an die „totalitäre Konstruktion des Nationalsozialismus“ anknüpfenden Ideologie und ihrer „chauvinistischen und fremdenfeindlichen“ Ausrichtung, die insbesondere die tschechische Roma-Minderheit bedrohen würde. Voraussichtlich wird sich die eng mit deutschen Nazistrukturen zusammenarbeitende Partei zukünftig unter einem anderen Namen weiter betätigen.
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