Donnerstag, 29.07.2010

Wolfgang Grunwald wurde vom Landgericht Freiburg wegen Volksverhetzung in zweiter Instanz schuldig gesprochen. Grunwald wurde aufgrund antifaschistischer Recherchen, Fotos und Aktionen zu 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Staufen hatte ihn am 30. Juli 2009 in erster Instanz noch freigesprochen. Vertreten wurde Grunwald durch die Rechtsanwältin Nicole Schneiders aus der Kanzlei des Rastatter Nazianwalts Klaus Harsch. Zu Wolfgang Grunwalds Fans zählt auch der verhinderte Bombenleger Thomas Baumann, der sich in einer privaten Nachricht auf thiazi.net bei Grunwald einschleimte: „Die Plakate gefallen mir sehr gut. Ich werde mir mal alle ansehen.“ Der Gebauchpinselte bedankte sich und empfahl: „H! Thomas! [...] Was die Plakate angeht, ist gerade unter Schulungsgesichtspunkten das eine Idee, diese zu nutzen.“