Samstag, 05.02.2011

Seit dem 2. Februar verhandelt das Landgericht Karlsruhe gegen Hartwin Kalmus (38) und Jörg Weber (41) wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot und Rädelsführerschaft bzw. Mitgliedschaft in der seit 2000 verbotenen Nazi-Organisation „Blood&Honour“. Die beiden Angeklagten sollen bis März 2006 in der „Sektion Baden“ aktiv gewesen sein, Konzerte, Treffen und andere Veranstaltungen organisiert und Kontakte zur Karlsruher NPD und JN gepflegt haben. Kalmus ist zudem Betreiber des Nazi-Labels „Ragnarök Records“. Der Schlosser Jörg Weber wird vom Nazianwalt Olaf Klemke aus Cottbus vertreten, Hartwin Kalmus vom Nazianwalt Frank Miksch aus Nürnberg.
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