Sonntag, 13.05.2012
Bereits im Februar 2008 hat das BVerfG sowohl für den Einsatz, als auch für die Funktionen eines Staatstrojaners enge Grenzen gesetzt. Als im Oktober 2011 ein von Land Bayern eingesetzter Staatstrojaner obduziert wurde, war es erstaunlich wie schnell Politiker, Bullen und Geheimdienstler versichert haben, dass die eingsetzten Trojaner alle rechtlichen Rahmen erfüllen. Komsich dabei ist, das nun das BKA selbst zu gibt nicht in der lage zu sein ein legalen Trojaner zu programmieren.