Freitag, 17.10.2014
Am 16. Oktober wurde dem Hammerskin-Zeugen Thomas Gerlach vom Münchner Oberlandesgericht im NSU-Verfahren ein Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO zugestanden, da ihm sonst aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Hammerskins ein Ermittlungsverfahren drohen könnte. Während der Verhandlung trug der Angeklagte André Eminger ein Shirt mit der Aufschrift „Brüder schweigen“, dem Slogan der US-amerikanischen Nazi-Terrorgruppe „The Order“. Am 15. Oktober hatte bereits der im Jahr 2011 aus Chemnitz in den baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg gezogene sächsische „Blood & Honour“-Chef Jan Werner die Aussage wegen möglicher Selbstbelastung verweigert.