Sonntag, 21.12.2014
Das Ermittlungsverfahren wegen des Nazianschlags auf das Oktoberfest in München am 26.09.1980 wird von der Bundesanwaltschaft wieder aufgenommen. Das Verfahren war 1982 trotz massiver Widersprüche eingestellt und Gundolf Köhler zum Einzeltäter erklärt worden. Da das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Aufklärung von Nazimorden durch Polizei und Justiz spätestens nach den NSU-Morden lädiert ist, soll nun einer der empörendsten Skandal der deutschen Nachkriegsgeschichte aufgearbeitet werden. Doch leider, leider wurden wichtige Asservate im Laufe der Jahre vernichtet und Lembke hat sich ja in seiner Zelle erhängt.
Süddeutsche Zeitung:
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