Mittwoch, 13.05.2015
Überraschung! Die Bullen dürfen nicht einfach Personen ohne Anlass kontrollieren. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat die Politik der Gefahrengebiete (1 2 3) für verfassungswidrig erklärt. Aber natürlich wird wie immer nicht eines der Bullenschweine persönlich belangt werden.