Dienstag, 07.07.2015

Die juristische Aufarbeitung des Massakers von Sant’Anna di Stazzema wurde von der deutschen Justiz endgültig sabotiert. Am 12. August 1944 ermordeten SS-Männer mindestens 364 Menschen unter dem Vorwand der „Partisanenbekämpfung“. Furchtbare Juristen bescheinigten dem 93-jährigen ehemaligen SS-Mann Gerhard Sommer aus Hamburg, dass er wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit nicht mehr angeklagt werden könne. Das Verfahren war überhaupt erst nach einer Klageerzwingung eingeleitet worden.