Am 15. und 21. Oktober fand vor dem Amtsgericht Emmendingen der Gerichtsprozess gegen die Rohrbomben-Nazis statt. Die drei angeklagten Nazis wurden wegen des „Besitzes und des Umgangs mit Sprengstoff und unerlaubten Sprengversuchen“ verurteilt. Oliver Rösch wurde zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung zu insgesamt einem Jahr und sechs Monaten Knast auf drei Jahre Bewährung, Robert Englisch zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu zehn Monaten Knast auf drei Jahre Bewährung und Sascha Hiller zu 90 Tagessätzen verurteilt. Oliver Rösch wurde vom Nazianwalt Alexander Heinig und Sascha Hiller vom Nazianwalt Steffen Hammer vertreten. Karl Wurster war bereits per Strafbefehl wegen des „Umgangs mit explosionsgefährdenden Stoffen“ zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. Der Rohrbomben-Prozess endete also wie die meisten Strafverfahren gegen Nazis in Südbaden: Milde gegen Rechts.