Am 21. Juli wurde das Urteil (PDF) im Verfahren gegen Radio Dreyeckland verkündet. Vor dem Gerichtsgebäude fand zeitgleich eine Kundgebung von RDL-UnterstützerInnen gegen die AfD statt. RDL darf laut Urteil nicht mehr behaupten, dass der AfD-Rechtsanwalt Kloth seine Verschwiegenheitspflicht gegenüber seinen MandantInnen verletzt hätte oder dass er Vorsitzender des AfD-Ortsverbands March sei. Ersteres sei eine unvollständige und damit unwahre Aussage — vermutlich, weil Kloth inzwischen sogar gegenüber der Rechtsanwaltskammer versicherte, dass er in Wirklichkeit niemals Flüchtlinge in Asylverfahren vertreten habe. In seiner von RDL zitierten Hetzrede in Landwasser hat Kloth demnach gelogen, Radio Dreyeckland kündigte bereits an, in Berufung (PDF) gehen zu wollen. Zweiteres war sowieso von Anfang an falsch und wurde auch von RDL längst korrigiert — Kloth ist in Wirklichkeit Beisitzer im Vorstand der AfD Breisgau-Hochschwarzwald. Viel wichtiger jedoch ist die Entscheidung des Landgerichts zur Aussage von RDL, dass Kloth ein „rassistische Anwaltsredner“ sei: Dies sei zulässig. Zwar wolle das Gericht nicht über eine Rassismusdefinition (PDF) urteilen, aber nach Untersuchung von Kloths Redebeitrag müsse er den Vorwurf, er sei ein „rassistischer Anwaltsredner“, aus rechtlicher Sicht hinnehmen: „Wer so, wie der Kläger, in einem Redebeitrag zur Flüchtlingsproblematik auf einer öffentlichen Veranstaltung agiert, muss sich, insbesondere von Medien, einen Rassismusvorwurf bzw. den Vorwurf, er sei ein rassistischer Anwaltsredner, gefallen lassen.“
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