Mittwoch, 27.07.2016
Im Zuge des laufenden NPD-Verbotsverfahrens wurde die Auszahlung von Geldern aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die NPD an Sicherheitsleistungen geknüpft und dafür die Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick verpfändet. Der Eilantrag der NPD auf Rückübertragung wurde jetzt vom Verfassungsgericht abgelehnt, die Nazipartei bekommt ihre Parteizentrale also nur zurück, wenn sie in dem für den Herbst erwarteten Urteil nicht verboten wird.