Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 17. Januar geurteilt, dass die NPD nicht verboten wird. Damit ist auch das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert. Begründet wurde die Zurückweisung des Verbotsantrags des Bundesrats trotz fortgesetzten Naziterrors anders als im ersten gescheiterten Verbotsverfahren nicht mit Verfahrenshindernissen in Form von V-Leuten, sondern mit „fehlenden Anhaltspunkten für eine erfolgreiche Durchsetzung der verfassungsfeindlichen Ziele”. Stattdessen wird anknüpfend an die vom Verfassungsgericht festgestellte Verfassungsfeindlichkeit der Nazipartei jetzt wieder auf politischer Ebene über Möglichkeiten zum Entzug der Parteienfinanzierung diskutiert. Währenddessen veranstaltete die JN eine Kundgebung in Karlsruhe, versuchte dabei Straßen zu blockieren und beklagte sich anschließend über das repressive Vorgehen der Bullen.