Freitag, 23.06.2017
Gerade hat das Oberlandesgericht Münster die Vorratsdatenspeicherung, die eigentlich am 1. Juli hätte in Kraft treten sollen, als Verstoß gegen Europarecht gekippt, da beschließt die Regierung die Legalisierung staatlichen Hackens. Euphemistisch „Staatstrojaner“ genannt, geht es unter anderem darum, bislang unbekannte Sicherheitslücken zu finden oder zu kaufen und diese anschließend zum Hacken von Rechnern Beschuldigter in Strafverfahren zu nutzen.