Mittwoch, 13.12.2017

Die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag nutzte ihre kurzfristige Spaltung in zwei Fraktionen, um einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“ zu beantragen. Der Antrag wurde vom Landtag abgelehnt. Die anderen Fraktionen argumentierten, dass die AfD die Regeln zur Einsetzung eines solchen Ausschusses auszuhebeln versucht habe. Zudem waren zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landtags die beiden AfD-Fraktionen bereits wiedervereinigt. Die Ablehnung wurde nun vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württember bestätigt.