Freitag, 12.10.2018
Am 11. Oktober verurteilte das Freiburger Landgericht eine weitere Aktivistin wegen der Beteiligung an der antirassistischen Blockade der deutsch-schweizerischen Grenze im Rahmen der NoBorder-Aktionstage vom 2. April 2016. Das Urteil, in der die Aktion einer Autobahnblockade von der Richterin für „sozial unverträglich“ erklärt wurde, lautete auf 35 Tagessätze wegen „psychischer Beihilfe zur vollendeten Nötigung“.