Volkswagen ist im Rechtsstreit gegen den Hammerskin und Türsteher Dennis Kiebitz vor Gericht unterlegen. Kiebitz hatte zusammen mit anderen Hammerskins am 9. Juni 2017 auf Mallorca einen Skandal ausgelöst, als die besoffene Nazireisegruppe eine Reichskriegsflagge im „Bierkönig“ zeigte. Er wurde daraufhin von Volkswagen gekündigt. Nach dem Arbeitsgericht Braunschweig hat nun auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen der Kündigungsschutzklage von Kiebitz stattgegeben: „Politische Aktivitäten eines Arbeitnehmers in dessen Freizeit, selbst aktives Zurschaustellen einer rechtsradikalen Einstellung, berechtigen den Arbeitgeber nicht ohne weiteres zur Kündigung. Nur wenn der Arbeitgeber nachweist, dass das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden stört, sieht die Sache anders aus.“