Sonntag, 12.01.2020

Am 10. Januar wurde ein Freiburger Antifaschist vom Amtsgericht Freiburg zu 90 Tagessätzen wegen gemeinschaftlichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB verurteilt. Mit der Verschärfung des Paragraphen im Jahre 2017 gilt faktisch ein Sonderstrafrecht für Bullen. Der Angeklagte soll im vorderen Bereich der Demonstration gegen den AfD-Aufmarsch am 29. Oktober 2018 in Freiburg gewesen sein und dabei gegen Bullen gedrückt haben. Damals wehrten sich 3.000 Linke auf der Straße gegen die AfD-Nazis, was zu extrem vielen und hohen Strafen führte.