Mittwoch, 05.02.2020
Der Ex-KSK Soldat „Hannibal“ André Schmitt von der Schattenarmee in der Bundeswehr wurde am 3. Februar vom Amtsgericht Böblingen wegen des Besitzes von Sprengstoff, Ladungen und Zeitzündern zu lächerlichen 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Am Tag darauf fanden bei ihm und weiteren Teilnehmern eines militärischen Trainings von „Uniter“ Razzien statt – über ein Jahr, nachdem die taz darüber berichtet hatte.