Als Folge der geheimdienstlichen Beobachtung des „Flügels“ rumort es in der AfD. Am 21. März soll der „Flügel“ laut Presseberichten seine Selbstauflösung bekannt gegeben haben. Zuvor hatte der Bundesvorstand der rechtsradikalen Partei eine Auflösung des „Flügels“ bis Ende April gefordert. Noch am selben Tag dementierte Björn Höcke und bekräftigte seinen Führungsanspruch: „Die Medienmeldungen über einen angeblich heute gefassten ‚Beschluss zur Auflösung des Flügels‘ sind schlicht falsch“.
Am 20. März wurde bekannt, dass das Bundesschiedsgericht der AfD den baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten und Antisemiten Wolfgang Gedeon wegen „parteischädigendem Verhalten“ aus der Partei ausgeschlossen hat. Das Ausschlussverfahren zog sich über mehrere Jahre und Gedeon hat bereits angekündigt, gegen den Rauswurf vor einem staatlichen Gericht zu klagen.