Freitag, 25.06.2021

In einem Urteil des OLG Karlsruhe wurde das Berufungsverfahren des seit 2019 aus der AfD ausgeschlossenem ehemaligen Landtagsabgeordneten Stefan Räpple abgewiesen. Räpple hatte die Amadeu Antonio Stiftung für die Benennung als „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ erfolglos verklagt. Eigentliches Angriffsziel war allerdings die Gemeinnützigkeit der Stiftung sowie staatliche Förderungen.