Am 14. Juli wurde ein Antifaschist vom Landgericht Freiburg in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Vermummung während des JA-Aufmarsches am 29.10.2018 in Freiburg freigesprochen.
Das Amtsgericht Freiburg hatte den Antifaschisten am 09.07.2020 noch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 50 Tagessätzen verurteilt.
Das Landgericht hingegen folgte der Argumentation des Angeklagten, der sich auf den notwendigen antifaschistischen Selbstschutz durch Vermummung berief, und hob das Urteil auf. Der Richter sah alle drei möglichen Ausnahmen vom Vermummungsverbot in diesem Fall als gegeben an:
Das Wetter war nasskalt, was alle Zeugen aussagten, auf Video zu sehen war und nicht zuletzt durch eine Internetrecherche des Richters bestätigt wurde.
Der Angeklagte hatte sich offensichtlich nicht vermummt, um einer Identitätsfeststellung durch die Polizei zu entgehen, denn nach Aussage der Polizeizeugen war er sowieso polizeibekannt.
Der Schutz vor AfD-Nazis war notwendig, was unter anderem durch die Anwesenheit von Dubravko Mandic und Stefan Räpple belegt wurde.
Der angeklagte Antifaschist verteidigte sich selbst, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.