Freiburgs Nazis haben juristisch zur Zeit einen schweren Stand.
Das Freiburger Amtsgericht verurteilte am 10. August die 65-jährige „Querdenkerin“ Ellen Renate Koesling, die Ende Oktober 2020 auf dem Platz der Alten Synagoge einen Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen hatte, zu 70 Tagessätzen à 50 Euro. Sie versuchte ihre Anwesenheit auf der Kundgebung der Coronaspinner als Zufall und sich selbst als unpolitisch darzustellen, ließ sich aber ausgerechnet von dem einschlägigen Nazianwalt Dubravko Mandic verteidigen.
Der „Querdenker“ Erwin Bierwald, der bei einer Kundgebung im Mai 2020 ein Schild mit der Aufschrift „Impfen macht frei“
(in Anspielung auf die Inschrift des Auschwitz-Tores „Arbeit macht frei“) zeigte, wurde vom Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.
Die Karlsruher Politstaatsanwaltschaft wollte denjenigen, der den Strafantrag gestellt und ein Foto des Nazischilds veröffentlicht hatte, wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz per Strafbefehl verurteilen, was das Amtsgericht jedoch ablehnte.
Der AfD-Stadtrat Detlef Huber scheiterte derweil vor dem Verwaltungsgericht mit seiner Klage gegen Oberbürgermeister Martin Horn. Der AfD-Nazi hatte die Gemeinderatsmimose gespielt, nachdem Horn ihm am 26. Mai 2020 ein „eingeschränktes Demokratieverständnis“ unterstellt hatte. Das Gericht konnte in Horns Äußerung jedoch kein „grob ungebührliches Verhalten“, sondern lediglich eine freie Meinungsäußerung erkennen und wies die Klage des feisten Burschen ab.